Unsere Leistungen
Medikamentöse Tumortherapie
Die medikamentöse Tumortherapie darf nur ein Urologe durchführen, der nach entsprechender Ausbildung und Ablegen einer fachlichen ärztlichen Prüfung bei der Ärztekammer Niedersachsen mit bestandener Prüfung durchführen darf.
Mit Erwerb der Zusatzbezeichnung medikamentöse Tumortherapie darf man als onkologisch verantwortlicher Arzt der KVN tätig werden, um Krebserkrankungen ergänzend medikamentös zu behandeln bei der anstelle oder ergänzend von Operationen oder Bestrahlungen Medikamente zur Behandlung eingesetzt werden.
Z.B. ist hier das Prostatakarzinom, sowie der Hodenkrebs, aber auch eine bösartige Nierenerkrankung zu nennen; die medikamentöse Therapie erfolgt hier spezifisch. Das heißt, dass bestimmte medizinische Behandlungsmöglichkeiten durch den Einsatz von jeweils krankheitsspeziellen Medikamenten genutzt werden. Hierzu zählt z.B. die Hormontherapie beim Prostatakrebs aber auch die Chemotherapie, bei der Substanzen, die gegen den Krebs wirken, direkt in die Blutbahn gegeben werden können.